Die kurz wirksamen Tropfen werden von vielen Nutzern missbraucht und zur Entspannung eingenommen. Kritisiert wird, dass die jetzt nur noch auf BTM-Rezept erhältlichen Tropfen leider auch von manchen Ärzten fahrlässig verschrieben wurden. Und: Rezepte für Tilidin/Naloxon-Tropfen gehören in Deutschland zu den am häufigsten gefälschten.
„Sobald ein solches Medikament nur noch auf BTM-Rezept zu verordnen ist, ist das medizinische Personal sensibilisiert; solche Rezepte werden nicht leichtfertig ausgestellt“ erläutert Prof. Maier, der sich seit Jahren im Auftrag der DGAI auch um die Suchtgefahr von Ärzten selbst kümmert. Hinzu komme, dass BTM-Verschreibungen einer besonderen Kontrolle unterliegen, so dass mögliche „schwarze Schafe“ unter den Ärzten vorsichtiger mit solchen Verschreibungen umgehen werden“.
Anfang Dezember hat der Sachverständigenausschuss im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM,) empfohlen, entsprechende Medikamente unter die betäubungsmittelrechtlichen Regelungen zu stellen. Die medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS), Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Arbeitskreis „Gesundheitsschutz für Anästhesisten“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) begrüßen diese Entscheidung angesichts des hohen Missbrauchspotentials.
„Sobald ein solches Medikament nur noch auf BTM-Rezept zu verordnen ist, ist das medizinische Personal sensibilisiert; solche Rezepte werden nicht leichtfertig ausgestellt“ erläutert Prof. Maier, der sich seit Jahren im Auftrag der DGAI auch um die Suchtgefahr von Ärzten selbst kümmert. Hinzu komme, dass BTM-Verschreibungen einer besonderen Kontrolle unterliegen, so dass mögliche „schwarze Schafe“ unter den Ärzten vorsichtiger mit solchen Verschreibungen umgehen werden“.
Anfang Dezember hat der Sachverständigenausschuss im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM,) empfohlen, entsprechende Medikamente unter die betäubungsmittelrechtlichen Regelungen zu stellen. Die medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS), Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Arbeitskreis „Gesundheitsschutz für Anästhesisten“ der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) begrüßen diese Entscheidung angesichts des hohen Missbrauchspotentials.
Die Versorgung Schmerzkranker wird sich nach Ansicht der Experten dadurch nicht verschlechtern: Lang wirksame Darreichungsformen (Retard-Tabletten) mit denselben Wirkstoffen wurden ausdrücklich von der Regelung ausgenommen.
Schon seit Jahren werden in Deutschland weit mehr lang wirksame Tabletten verschrieben als kurz wirksame Tropfen, die den Wirkstoff schnell freisetzen – ein positiver Trend, der die Schmerzspezialisten freut. Denn: „Der einzig sinnvolle Anwendungsbereich für die kurz wirksamen Tropfen ist die Behandlung von Krebsschmerz bei Kindern, für die Tabletten falsch dimensioniert sind“, erklärt der Vorsitzende der DGP Prof. Dr. Friedemann Nauck. Der Schmerzspezialist Prof. Dr. Christoph Maier fügt hinzu: „In der Schmerztherapie wollen wir sonst die lang wirkende Anwendungsformen.“ „Sofern in einzelnen Fällen schnellwirkende Tilidin/Naloxon Tropfen erforderlich sind, können diese immer noch gezielt von Ärzten auf dem erforderlichen Spezialrezept (BTM-Rezept) verordnet werden“, meint Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der DGS.


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